Strukturreich by Bianka Bitter Zurück zum Fundament

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Strukturreich Fundament · Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Programme von Strukturreich Fundament zwischen Strukturreich by Bianka Bitter, Bsuch 121, 5760 Saalfelden, Österreich (im Folgenden „Strukturreich“), und ihren Kundinnen.

1.2 Die Programme richten sich an Unternehmerinnen. Die Kundin schließt den Vertrag für ihre Firma ab.

1.3 Was im einzelnen Vertrag vereinbart ist, geht diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen der Kundin gelten, wenn Strukturreich ihnen schriftlich zustimmt.

2. Vertragsschluss

2.1 Vor jeder Zusammenarbeit steht ein kostenloses Erstgespräch. Darin klären beide Seiten, welches Programm zur Kundin passt.

2.2 Danach erhält die Kundin ein schriftliches Angebot mit Umfang, Laufzeit und Preis. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Kundin den Vertrag unterschreibt oder das Angebot per E-Mail annimmt.

3. Leistungen

3.1 Strukturreich begleitet die Kundin in StrukturSprints, das sind persönliche Termine von 60 Minuten per Video. Anzahl, Abstand und Laufzeit der StrukturSprints stehen im Vertrag.

3.2 Zur Begleitung gehören die im Vertrag genannten Vorlagen, Auswertungen und Zusatzleistungen.

3.3 Strukturreich erbringt die Leistungen persönlich durch Bianka Bitter, mit Erfahrung, sorgfältiger Vorbereitung und voller Aufmerksamkeit.

4. Mitwirkung der Kundin

4.1 Die Begleitung lebt von der Umsetzung der Kundin. Sie nimmt die Termine wahr, erledigt die vereinbarten Aufgaben und teilt ihre Zahlen, soweit sie für die Arbeit nötig sind.

4.2 Die Kundin trifft alle Entscheidungen für ihre Firma selbst und trägt die Verantwortung dafür.

5. Ergebnis

Strukturreich schuldet die vereinbarten Leistungen. Ob die Kundin ihre Ziele erreicht, hängt von ihrer Umsetzung und ihrem Markt ab. Ein bestimmter Umsatz oder eine bestimmte Zahl an Kundinnen ist deshalb kein Vertragsbestandteil.

6. Termine

6.1 Beide Seiten vereinbaren die Termine gemeinsam, jeweils für die nächsten vier Wochen.

6.2 Die Kundin kann einen Termin bis 24 Stunden vorher kostenlos verschieben. Bei einer späteren Absage oder wenn die Kundin den Termin versäumt, gilt der StrukturSprint als gehalten.

6.3 Sagt Strukturreich einen Termin ab, wird er nachgeholt.

6.4 StrukturSprints, die am Ende der Laufzeit offen sind, kann die Kundin innerhalb von 30 Tagen nachholen. Danach verfallen sie.

7. Preis und Zahlung

7.1 Es gilt der im Vertrag vereinbarte Festpreis. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Unternehmerinnen mit Sitz in einem anderen EU-Land geht die Steuerschuld auf die Kundin über (Reverse Charge). Die Kundin teilt dafür ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit.

7.2 Der Preis ist mit Vertragsschluss fällig, spätestens vor dem ersten StrukturSprint. Eine Zahlung in Raten ist möglich, wenn sie im Vertrag vereinbart ist.

7.3 Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnung.

7.4 Gerät die Kundin mehr als 14 Tage in Verzug und zahlt sie auch nach einer schriftlichen Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen, wird der offene Restbetrag sofort fällig. Strukturreich darf die StrukturSprints bis zum Ausgleich aussetzen.

8. Laufzeit und Beendigung

8.1 Der Vertrag gilt für die vereinbarte Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

8.2 Kann Bianka Bitter die Begleitung aus einem Grund, der bei ihr liegt, dauerhaft beenden müssen, erstattet Strukturreich den Anteil des Preises, der auf die offenen StrukturSprints entfällt.

9. Vertraulichkeit und Referenzen

9.1 Beide Seiten behandeln alles, was sie in der Begleitung voneinander erfahren, vertraulich, auch nach dem Ende des Vertrags.

9.2 Strukturreich nennt die Kundin als Referenz und veröffentlicht Zitate oder Ergebnisse ausschließlich mit ihrer vorherigen Freigabe.

10. Vorlagen und Unterlagen

10.1 Vorlagen und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Strukturreich. Die Kundin darf sie für ihre eigene Firma nutzen, auch nach dem Ende der Begleitung.

10.2 Die Weitergabe an Dritte und die Verwendung für eigene Programme, Kurse oder Schulungen brauchen die schriftliche Zustimmung von Strukturreich.

11. Aufzeichnungen

StrukturSprints werden aufgezeichnet, wenn beide Seiten vorher zustimmen. Aufzeichnungen dienen ausschließlich der gemeinsamen Arbeit.

12. Haftung

12.1 Strukturreich haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Personenschäden.

12.2 Für entgangenen Gewinn und für die wirtschaftlichen Folgen von Entscheidungen der Kundin haftet Strukturreich nicht.

13. Datenschutz

Strukturreich verarbeitet die Daten der Kundin, soweit es für den Vertrag nötig ist. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags brauchen die Schriftform. Eine E-Mail, die beide Seiten bestätigen, genügt.

14.2 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für Saalfelden sachlich zuständige Gericht.

14.3 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.